Auch wenn auf einem Geschenkgutschein keine Befristung vermerkt ist, können Sie diesen nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Nach Ablauf dieser Frist gilt ein Geschenkgutschein als verjährt und kann nicht mehr eingelöst werden. Diese Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Geschenkgutschein erworben wurde.
Beispiel:
Sie bekommen zum Geburtstag einen Geschenkgutschein, der im Mai 2022 erworben wurde. Damit ist es erforderlich, diesen Geschenkgutschein bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einzulösen.
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